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Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid

Der Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist sehr umfassend. In den Ordnungswidrigkeitsverfahren sanktioniert der Staat verbotenes oder nicht erwünschtes Verhalten mit Geldbußen, Fahrverboten oder auch Punkteeintragungen im Fahrerlaubnisregister in Flensburg…

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Generell erhält der Betroffene zunächst einen Anhörungsbogen, mit dem er sich zu den erhobenen Vorwürfen äußern kann. Es kann vielmals keinem Betroffenen angeraten werden, selbst oder direkt Angaben zu machen, ohne vorher über eine Anwältin / einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und prüfen zu lassen, ob die Indizien oder Beweise ausreichen, um den Vorwurf zu begründen und ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind und somit überhaupt eine Bestrafung in Frage kommt. Das Akteneinsichtsrecht kann für den Betroffenen nur eine Anwältin / ein Anwalt ausüben.

Nach der Anhörung als Betroffener wird in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen, sofern die Behörde davon ausgeht, dass der Vorwurf gegenüber dem tatsächlichen Täter begründet erhoben wird. Gegen den Bußgeldbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig wird und so eine gerichtliche Überprüfung des erhobenen Vorwurfs herbeigeführt wird. 

Eine qualifizierte Verteidigerin / ein qualifizierter Verteidiger wird in der Regel Ansatzpunkte für eine Verteidigung finden, sei es, dass es um einen Freispruch, eine Einstellung oder Reduzierung der Geldbuße geht. Ordnungswidrigkeitenvorwürfe sind oftmals auch rechtsschutzversicherbar, sodass die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie auch Gutachterkosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sofern der Betroffene über eine solche verfügt. 

Im Verkehrsrecht laufen häufig – insbesondere im Bußgeldverfahren oder Strafverfahren hinsichtlich eines Strafbefehls – kurze Fristen, so dass schnell reagiert werden muss. Rufen Sie uns an, damit wir die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen können.

Kfz-Verkauf / -Kauf / -Reparatur

Kfz-Verkauf / Kauf /-Reparatur

Wenn ein gebrauchtes Kfz verkauft wird, sind sich Verkäufer und Käufer im Nachhinein nicht immer einig. Die Kanzlei Anssari unterstützt Sie z.B. bei der Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder einem möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Unfallregulierung

Unfallregulierung

Die Kanzlei Anssari unterstützt Sie professionell bei der Abwicklung von Schäden und Unfällen mit der gegnerischen oder Ihrer eigenen Versicherung. Wir sind regelmäßig in der Verkehrsunfallregulierung tätig und wissen, welche Rechte Sie haben. Wir greifen auf umfangreiche Kenntnisse im Verkehrsrecht und im Recht der Schadensregulierung zurück, wenn wir Ihre Fragen beantworten und Ihre Ansprüche regulieren. Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und kennen die Stolpersteine der Haftpflichtversicherungen, mit denen diese versuchen, Schadenspositionen zu reduzieren. Wir sind in der Lage, Ihr Recht auch vor Gericht effektiv durchzusetzen, wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld nicht oder nicht im korrekten Umfang begleichen will. Wegen unserer erfolgreichen Spezialisierung auf das Verkehrsrecht können wir Sie kompetent und umfassend beraten.

So sorgen wir dafür, dass Sie – auch ohne Termin vor Ort in der Kanzlei – nach einem Unfall möglichst schnell zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommen sowie Zeit und Nerven in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sparen. Wir beraten Sie detailliert und setzen Ihre Schadensersatzansprüche und / oder ihr Schmerzensgeld durch und wehren unberechtigte Ansprüche gleichsam erfolgreich ab. Die Unfälle unserer Mandanten werden schnell und zuverlässig reguliert.

Fahrverbot

Fahrverbot

Eine solche Strafe droht unter anderem bei erhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und einem Rotlichtverstoß. Die drohenden Konsequenzen für die wirtschaftliche Existenz  sind mitunter einschneidend. Sie sollten sich daher zunächst anwaltlich vertreten lassen, um Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen zu können. Diese prüfen wir gründlich auf etwaige Fehler, um ein Fahrverbot von Ihnen abzuwenden.  Wir nehmen  gleichzeitig den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und erledigen die komplette Deckungsanfrage. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Verkehrsstraftaten

Verkehrsstraftaten

Fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr kann sich unter Umständen auch zu einer Straftat entwickeln. Hierzu gehören  z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, Drogen am Steuer, fahrlässige Körperverletzung und Tötung oder Straßenrennen. In einer sochen Situation ist eine rechtliche Beratung zwingend notwendig.

Rechtsprechung aus dem Bereich Verkehrsrecht

Rechtsprechung aus dem Bereich Verkehrsrecht

Abrechnung auf Neuwagenbasis

 - Ausgangssituation - Urteil des Bundesgerichtshofs BGH (Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 271/19) Die Abrechnung auf Neuwagenbasis kann in Betracht kommen, wenn ein neues Fahrzeug durch einen Unfall...

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